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   OLG Frankfurt, 29.07.2004 - 26 U 78/03   

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https://dejure.org/2004,6363
OLG Frankfurt, 29.07.2004 - 26 U 78/03 (https://dejure.org/2004,6363)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.07.2004 - 26 U 78/03 (https://dejure.org/2004,6363)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Juli 2004 - 26 U 78/03 (https://dejure.org/2004,6363)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 469 Abs 2 BGB, § 510 Abs 2 BGB, § 510 Abs 2aF BGB
    Ausübungserklärung des Grundstücksvorkaufsberechtigten: Empfangsvollmacht des Urkundsnotars

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 469; BeurkG § 53
    Vorkaufsrechtsausübung gegenüber Notar genügt wenn der Notar in Vollzugmacht beauftragt ist, die Erklärung des Vorkaufsberechtigten über Ausübung oder Nichtausübung des Vorkaufsrechts einzuholen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Subsidiarität der Feststellungswiderklage; Besondere Vollmacht zum Empfang einer Ausübungserklärung ; Ausübungsfrist eines Vorkaufsrechts

  • Judicialis

    BGB § 469 II; ; BGB § 510 II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 469 Abs. 2; BGB § 510 Abs. 2
    Zur Empfangsvollmacht des Notars für die Ausübungserklärung des Vorkaufsberechtigten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausübungserklärung des Vorkaufsberechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.10.1993 - V ZR 136/92

    Erfüllung der Mitteilungspflicht des Vorkaufsverpflichteten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.2004 - 26 U 78/03
    Es ist deshalb ohne weiteres einleuchtend, dass in diesen Fällen auch die Ausübungsfrist nicht in Lauf gesetzt werden kann (vgl. BGH, WM 1966, 891; NJW 1994, 315 ff; Müko-Westermann, BGB, 3. Aufl., § 510 Rz. 3; Staudinger, BGB, 13. Aufl., § 510 Rz. 5).

    Es muss deshalb grundsätzlich dabei bleiben, dass die Ausübungsfrist mit der Mitteilung eines wirksamen, vollständigen und richtigen notariellen Kaufvertrages beginnt (vgl. BGH, NJW 1994, 315 ff).

  • BGH, 03.06.1966 - V ZR 116/65
    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.2004 - 26 U 78/03
    Es ist deshalb ohne weiteres einleuchtend, dass in diesen Fällen auch die Ausübungsfrist nicht in Lauf gesetzt werden kann (vgl. BGH, WM 1966, 891; NJW 1994, 315 ff; Müko-Westermann, BGB, 3. Aufl., § 510 Rz. 3; Staudinger, BGB, 13. Aufl., § 510 Rz. 5).

    Die Mitteilung muss, um die Ausübungsfrist in Gang zu setzen, soweit auf die Einzelheiten des mit dem Dritten geschlossenen Vertrages eingehen, dass der Berechtigte über die für seine Entscheidung wesentlichen Punkte Klarheit hat (BGH, WM 1966, 891).

  • OVG Niedersachsen, 12.07.1995 - 1 L 5249/94

    Vorkaufsrechtsausübung; Vollmacht zur Entgegennahme; Notar; Vollmacht zum Vollzug

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.2004 - 26 U 78/03
    Insoweit kann der Argumentation in den zitierten Entscheidungen ohne Bedenken gefolgt werden (vgl. etwa OVG Lüneburg, NJW 1996, 212, wonach zum üblichen Vollzug des Kaufvertrages hinsichtlich eines gesetzlichen Vorkaufsrechtes nicht mehr als die Einholung des Negativattestes gehört).
  • BGH, 17.07.1998 - V ZR 191/97

    Umfang der Beurkundungspflicht bei Veräußerung eines Grundstücks mit bereits

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.2004 - 26 U 78/03
    Ungeachtet des Umstandes, dass § 13 a BeurkG vorliegend schon deshalb nicht anwendbar ist, weil nicht auf eine andere notarielle Niederschrift Bezug genommen wurde, bedarf die Übernahme einer Verbindlichkeit des Verkäufers durch den Käufer in einem Grundstückskaufvertrag nicht der Beurkundung auch des Inhalts der übernommenen Verpflichtung (vgl. BGHZ 125, 238; BGH, NJW 1998, 3197).
  • VG Lüneburg, 10.05.2012 - 2 A 340/11

    Ausübungsfrist; Grundstücksverkehrsgenehmigung; Kenntnis; Naturschutzgebiet;

    Es ist deshalb ohne weiteres einleuchtend, dass in diesen Fällen auch die Ausübungsfrist nicht in Lauf gesetzt werden kann (vgl. BGH, WM 1966, 891; NJW 1994, 315 ff; Müko-Westermann, BGB, 3. Aufl., § 510 Rz. 3; Staudinger, BGB, 13. Aufl., § 510 Rz. 5 ; OLG Frankfurt, Urt. v. 29.7.2004 -26 U 78/03 - in juris).
  • OLG Düsseldorf, 21.07.2017 - 9 U 21/17

    Anforderungen an den Nachweis der Ausübung eines Vorkaufsrechts hinsichtlich

    Dabei ist darauf abzustellen, wie ein objektiver Dritter in der Lage des Erklärungsempfängers die Willenserklärung nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen durfte (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 29. Jul. 2004, 26 U 78/03, BeckRS 2004, 08267; Palandt/Ellenberger, BGB, 76. Aufl., § 167 Rn. 5).
  • OLG Hamm, 18.12.2017 - 22 U 19/16

    Vorkaufsrecht; Empfangsvollmacht

    Die Vollmachtserteilung, die hier nicht nur gegenüber dem Notar erfolgte, sondern durch Übersendung des Vertrags mit Schreiben vom 14.6.2013 auch dem Kläger zugänglich gemacht wurde, ist ebenfalls eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die bei Zweifeln über Inhalt und Umfang gem. §§ 133, 157 BGB auszulegen ist (OLGR Frankfurt 2004, 373, 375).
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